Krankschreibung ab Tag eins: Was Merz' Reformpläne für Unternehmen bedeuten
Die geplante Abschaffung der Telefon-AU und die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Digitale Zeiterfassung dokumentiert Abwesenheiten lückenlos, schafft Transparenz und erleichtert Arbeitgebern wie Mitarbeitern den Umgang mit der Reform.

Lesezeit: 8 Minuten
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung
- Was plant die Bundesregierung?
- Was gilt aktuell?
- Welche Folgen hat die Attestpflicht ab Tag eins?
- Warum digitale Prozesse jetzt wichtiger werden
- Digitale Zeiterfassung erleichtert den Umgang mit Krankmeldungen
- Fazit
- FAQ
Zusammenfassung
- Die Bundesregierung diskutiert eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (Telefon-AU).
- Ziel der Reform ist es, Missbrauch zu reduzieren und Fehlzeiten transparenter zu dokumentieren.
- Arbeitgeber müssen sich auf mehr organisatorischen Aufwand bei Krankmeldungen einstellen.
- Digitale Zeiterfassung hilft dabei, Abwesenheiten zentral zu dokumentieren, Fehlzeiten transparent auszuwerten und administrative Prozesse zu vereinfachen.
- Unternehmen mit digitalen Prozessen können neue gesetzliche Anforderungen deutlich einfacher umsetzen.
Krankmeldungen gehören zum Arbeitsalltag jedes Unternehmens. Dennoch sorgen sie regelmäßig für organisatorischen Aufwand – insbesondere dann, wenn Informationen verspätet eingehen oder Dokumentationen unvollständig sind.
Mit den angekündigten Reformplänen der Bundesregierung könnte sich der Ablauf künftig deutlich verändern. Einen Überblick über die geplanten Änderungen bietet die Tagesschau. Diskutiert werden unter anderem eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der während der Corona-Pandemie eingeführten telefonischen Krankschreibung.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Mehr Nachweise, klarere Dokumentationspflichten und ein steigender Bedarf an digitalen Prozessen.
Wer Krankmeldungen, Arbeitszeiten und Abwesenheiten bereits heute digital verwaltet, kann auf mögliche gesetzliche Änderungen deutlich entspannter reagieren.
Was plant die Bundesregierung?
Die von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigten Reformüberlegungen verfolgen das Ziel, krankheitsbedingte Fehlzeiten transparenter zu machen und den Missbrauch von Krankmeldungen einzudämmen. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen unter anderem strengere Nachweispflichten eingeführt und die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Das Deutsche Ärzteblatt fasst die geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Arztpraxen und Unternehmen ausführlich zusammen.
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Maßnahmen:
- Einführung einer Attestpflicht bereits ab dem ersten Krankheitstag
- Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU)
Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Unternehmen dadurch mehr Planungssicherheit erhalten und Arbeitsunfähigkeiten besser nachvollziehen können.
Ob und wann diese Maßnahmen in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Dennoch beschäftigen sich bereits heute viele Arbeitgeber mit den möglichen Auswirkungen auf ihre Personalprozesse.
Was gilt aktuell?
Nach der derzeitigen Rechtslage müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen.
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss grundsätzlich spätestens am vierten Kalendertag vorgelegt werden. Arbeitgeber sind jedoch bereits heute berechtigt, ein Attest schon ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen – entweder durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine entsprechende Weisung.
Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit 2023 in der Regel elektronisch über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen übermittelt. Arbeitgeber rufen die Daten anschließend digital bei der jeweiligen Krankenkasse ab. Einen verständlichen Überblick über die aktuelle Regelung sowie die geplanten Änderungen bietet die Apotheken Umschau. Sollte die geplante Reform umgesetzt werden, müssten Beschäftigte künftig bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Gleichzeitig würde die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung voraussichtlich entfallen. Dadurch würden sich die Abläufe sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber verändern.
Welche Folgen hat die Attestpflicht ab Tag eins?
Sollte eine allgemeine Attestpflicht eingeführt werden, hätte dies sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber praktische Auswirkungen.
Für Beschäftigte bedeutet dies:
- früherer Arztbesuch
- schnellere Vorlage eines Nachweises
- weniger Flexibilität bei kurzfristigen Erkrankungen
Für Unternehmen ergeben sich dagegen neue organisatorische Anforderungen.
Personalabteilungen müssten Krankmeldungen noch genauer überwachen und sicherstellen, dass Nachweise rechtzeitig vorliegen.
Besonders Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden oder mehreren Standorten profitieren deshalb von standardisierten digitalen Prozessen.
Je besser Krankmeldungen dokumentiert werden, desto einfacher lassen sich Rückfragen vermeiden und gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Warum digitale Prozesse jetzt wichtiger werden
Unabhängig davon, ob die Reform in dieser Form umgesetzt wird, zeigt die Diskussion einen klaren Trend:
Unternehmen sollen Personalprozesse transparenter und nachvollziehbarer gestalten.
Viele Betriebe arbeiten jedoch noch immer mit Papierformularen, E-Mails oder Excel-Listen.
Das führt häufig zu:
- verspäteten Informationen
- Medienbrüchen
- doppelten Dateneingaben
- erhöhtem Verwaltungsaufwand
- fehlender Transparenz
Digitale HR-Prozesse ermöglichen dagegen eine zentrale Verwaltung aller relevanten Informationen.
Arbeitszeiten, Krankmeldungen und Abwesenheiten können in einem System dokumentiert werden.
Dadurch behalten Personalverantwortliche jederzeit den Überblick und können schneller reagieren.
Digitale Zeiterfassung erleichtert den Umgang mit Krankmeldungen
Moderne Zeiterfassungssysteme erfassen längst nicht mehr nur Beginn und Ende der Arbeitszeit.
Sie unterstützen Unternehmen auch bei der Verwaltung von:
- Krankmeldungen
- Urlauben
- Fehlzeiten
- Überstunden
- Abwesenheiten
- mobilen Einsätzen
Meldet sich ein Mitarbeiter krank, kann die Abwesenheit unmittelbar im System dokumentiert werden.
Vorgesetzte, Personalabteilung und Lohnbuchhaltung greifen auf dieselben Informationen zu.
Dadurch werden Missverständnisse reduziert und Verwaltungsprozesse beschleunigt.
Gerade bei Unternehmen mit Außendienst, Schichtbetrieb oder mehreren Standorten entsteht dadurch ein erheblicher organisatorischer Vorteil.
Digitale Zeiterfassung schafft außerdem Transparenz über Fehlzeiten und unterstützt Arbeitgeber bei einer rechtssicheren Dokumentation sämtlicher Arbeits- und Abwesenheitszeiten.
Mehr Verwaltungsaufwand – oder Chance zur Prozessoptimierung?
Sollte die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag tatsächlich eingeführt werden, steigt für viele Unternehmen zunächst der organisatorische Aufwand.
Jede Krankmeldung muss zeitnah erfasst, überprüft und gegebenenfalls mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgeglichen werden. Besonders in Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden oder Schichtbetrieb können sich daraus zusätzliche Verwaltungsaufgaben ergeben.
Zu den häufigsten Herausforderungen zählen:
- Fristen für Atteste überwachen
- Fehlzeiten korrekt dokumentieren
- Informationen zwischen Führungskräften und Personalabteilung abstimmen
- Lohnabrechnungen vorbereiten
- kurzfristige Personalausfälle koordinieren
Je manueller diese Abläufe organisiert sind, desto höher ist das Risiko für Fehler oder Verzögerungen.
Digitale Prozesse helfen dabei, diese Aufgaben deutlich effizienter zu gestalten. Statt Informationen aus E-Mails, Telefonaten oder Papierformularen zusammenzutragen, stehen alle relevanten Daten zentral zur Verfügung.
Das spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für eine bessere Nachvollziehbarkeit aller Personalprozesse.
Welche Vorteile bietet digitale Zeiterfassung?
Viele Unternehmen verbinden Zeiterfassung ausschließlich mit der Dokumentation von Arbeitsbeginn und Arbeitsende.
Moderne Lösungen leisten jedoch deutlich mehr.
Sie unterstützen Unternehmen dabei, sämtliche Arbeits- und Abwesenheitszeiten übersichtlich zu verwalten und automatisch auszuwerten.
Dazu gehören unter anderem:
- Krankmeldungen
- Urlaubstage
- Überstunden
- Freizeitausgleich
- Fehlzeiten
- mobile Arbeitseinsätze
Alle Informationen werden zentral gespeichert und stehen den zuständigen Personen jederzeit zur Verfügung.
Gerade bei kurzfristigen Krankmeldungen erleichtert dies die interne Kommunikation erheblich.
Führungskräfte erkennen sofort, welche Mitarbeitenden verfügbar sind, während Personalabteilungen sämtliche Abwesenheiten nachvollziehbar dokumentieren können.
Auch Mitarbeitende profitieren von dieser Transparenz, da sie ihre eigenen Arbeits- und Fehlzeiten jederzeit einsehen können.
Rechtssicherheit durch transparente Dokumentation
Arbeitsrechtliche Anforderungen entwickeln sich kontinuierlich weiter.
In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung, elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und digitalen Dokumentation eingeführt.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine nachvollziehbare Dokumentation zunehmend an Bedeutung.
Digitale Systeme bieten hierfür entscheidende Vorteile:
- einheitliche Datenerfassung
- vollständige Historie aller Änderungen
- transparente Abwesenheitsverwaltung
- schnelle Auswertungen
- einfache Vorbereitung für Lohnabrechnung und Personalverwaltung
Dadurch können Unternehmen ihre internen Prozesse standardisieren und gleichzeitig das Risiko von Dokumentationsfehlern reduzieren.
Unabhängig davon, wie die geplanten Reformen letztlich ausgestaltet werden, profitieren Arbeitgeber langfristig von einer modernen digitalen Personalverwaltung.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Auch wenn die Reformpläne derzeit noch politisch diskutiert werden, lohnt es sich bereits jetzt, bestehende Prozesse zu überprüfen.
Dabei helfen beispielsweise folgende Fragen:
- Wie werden Krankmeldungen heute dokumentiert?
- Erfolgt die Kommunikation noch per Telefon oder E-Mail?
- Gibt es Medienbrüche zwischen Personalabteilung und Führungskräften?
- Wie viel Zeit wird täglich für Verwaltungsaufgaben benötigt?
- Lassen sich Arbeitszeiten und Fehlzeiten digital zusammenführen?
Unternehmen, die diese Prozesse frühzeitig modernisieren, reagieren flexibler auf zukünftige gesetzliche Änderungen und reduzieren gleichzeitig ihren administrativen Aufwand.
Digitale Lösungen schaffen Transparenz und erleichtern den Arbeitsalltag für alle Beteiligten.
Fazit
Die Diskussion um eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und die Abschaffung der Telefon-AU zeigt, dass sich die Anforderungen an Unternehmen weiter verändern.
Ob die Reform in ihrer derzeit diskutierten Form umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch bereits heute: Arbeitgeber profitieren von transparenten und digitalen Personalprozessen.
Digitale Zeiterfassung unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitszeiten und Abwesenheiten zentral zu dokumentieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Informationen jederzeit verfügbar zu halten.
Gerade für Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden oder mobilen Teams entstehen dadurch spürbare Vorteile im täglichen Betrieb.
Wer frühzeitig in digitale Prozesse investiert, verbessert nicht nur die Organisation des Unternehmens, sondern schafft gleichzeitig die Grundlage für mehr Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit.
👉 Mit einer digitalen Zeiterfassung sind Unternehmen schon heute bestens auf zukünftige Änderungen im Arbeitsrecht vorbereitet.
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FAQ
Ist die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag bereits beschlossen?+
Nein. Die Einführung einer allgemeinen Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag wird derzeit politisch diskutiert. Ob und in welcher Form sie umgesetzt wird, entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.
Was gilt derzeit bei Krankmeldungen?+
Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden. Eine ärztliche Bescheinigung ist grundsätzlich spätestens am vierten Kalendertag erforderlich, sofern der Arbeitgeber kein früheres Attest verlangt.
Kann ein Arbeitgeber bereits heute ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen?+
Ja. Arbeitgeber können bereits nach geltendem Recht verlangen, dass Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Krankheitstag vorlegen.
Welche Vorteile bietet digitale Zeiterfassung bei Krankmeldungen?+
Digitale Zeiterfassung dokumentiert Krankmeldungen und Abwesenheiten zentral, reduziert Verwaltungsaufwand und verbessert die Transparenz für Personalabteilung, Führungskräfte und Mitarbeitende.
Ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) davon betroffen?+
Die eAU bleibt grundsätzlich bestehen. Die diskutierten Reformen betreffen vor allem den Zeitpunkt der ärztlichen Bescheinigung und die telefonische Krankschreibung.
Wie unterstützt YellowTime Unternehmen?+
YellowTime vereinfacht die digitale Erfassung von Arbeitszeiten und Abwesenheiten, schafft Transparenz und unterstützt Unternehmen bei einer effizienten und nachvollziehbaren Personalverwaltung.